Das Handelsrecht zählt auch im Rahmen der reformierten Juristenausbildung nach allen Prüfungsordnungen zum zivilrechtlichen Pflichtfachstoff und ist damit Gegenstand der staatlichen Pflichtfachprüfung. Zudem ist es durchweg in die wirtschaftsrechtlichen Schwerpunktbereiche integriert. Vor dem Hintergrund der hierdurch notwendigen Abgrenzung konzentriert sich das Lehrbuch auf die Grundstrukturen des Handelsrechts und diejenigen Bereiche, die in den Prüfungen von allen Studierenden beherrscht werden müssen. Deshalb stehen vor allem die Schnittstellen des Handelsrechts zum Bürgerlichen Recht im Zentrum des Lehrbuches und widmen den wechselseitigen Verzahnungen besonderes Augenmerk. Die Neuauflage berücksichtigt die seit dem Jahre 2004 publizierte Rechtsprechung und Literatur und hat die zwischenzeitlichen Rechtsänderungen eingearbeitet.
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